Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das grundlegende Gesetz zum Arbeitsschutz in Deutschland. Es legt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten.
§5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung
Eine zentrale Vorschrift ist § 5 ArbSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten. Dabei sind sowohl physische als auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Beurteilung müssen erforderliche Schutzmaßnahmen getroffen und deren Wirksamkeit überprüft werden.
Arbeitsschutzverordnungen im Überblick
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, die den gesetzlichen Rahmen in der Praxis greifbar machen.
Dazu gehört die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die klare Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsräumen stellt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt dafür, dass Arbeitsmittel und technische Anlagen sicher verwendet werden können. Ergänzend regelt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) den sicheren Umgang mit körperlich zu bewegenden Lasten und soll insbesondere Rücken- und Gelenkbelastungen der Beschäftigten vorbeugen.
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