Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)
Die Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, ist eine zentrale Vorschrift des Arbeitsschutzrechts in Deutschland. Sie legt fest, wie Arbeitsstätten eingerichtet und betrieben werden müssen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Ziel der Verordnung ist es, Gefährdungen zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Arbeitnehmer langfristig geschützt sind.
Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Auf diese Weise trägt die ArbStättV wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten bei.
Geltungsbereich der ArbStättV
Die ArbStättV gilt für nahezu alle Arbeitsplätze – vom Büro über Produktionshallen bis hin zu Lagerbereichen. Sie enthält Vorgaben zur Gestaltung von Räumen, zur Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur sowie zu Sanitäreinrichtungen, Pausenräumen und Fluchtwegen. Auch ergonomische Aspekte spielen eine wichtige Rolle, etwa bei der Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen oder der Gestaltung von Steharbeitsplätzen.
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