Schmalz

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §14)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Verordnung, die die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Die Verordnung hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Nutzung von Arbeitsmitteln sicherzustellen. Sie ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und basiert auf den Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV §14

Bei der regelmäßigen Überprüfung werden sowohl ergonomische als auch technische Kriterien berücksichtigt. Ergonomische Aspekte umfassen dabei Bedienkräfte, Greif- und Bedienhöhen, Sichtfelder an HMIs, die Zugänglichkeit von Not-Bedienelementen sowie die Körperhaltungen am Arbeitsplatz. So wird nicht nur die Sicherheit, sondern auch die ergonomische Gestaltung verbessert.

Ebenso ist die technische Prüfung von Kranen, Vakuum-Hebegeräten und Vakuum-Schlauchhebern entscheidend. Unbemerkte Schäden können schwerwiegende Folgen haben – vom Maschinenausfall über die Zerstörung von Eigentum bis hin zu Personenschäden. Da Abnutzung und technischer Fortschritt den Zustand beeinflussen, ist die regelmäßige Kontrolle durch qualifiziertes Fachpersonal unverzichtbar.

Diese Inspektionen sollten mindestens einmal jährlich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Nur so kann die ständige Einsatzbereitschaft der Anlagen und die höchste Sicherheit sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung der Mitarbeiter gewährleistet werden.

Prüfungsanforderungen für Ergonomie und Mensch-System-Interaktion

title="">Die Betriebssicherheitsverordnung berücksichtigt die Grundsätze der Ergonomie, also sowohl die körpergerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln als auch die menschengerechte Bedienbarkeit (Mensch-System-Interaktion). Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass sie ergonomisch, gesundheitsgerecht und sicher für die Beschäftigten sind.

title="">Ergänzend greifen weitere Regelwerke wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Leitlinien der DIN EN ISO 9241, die international anerkannte Maßstäbe für ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und benutzerfreundliche Interaktionssysteme setzen.

Prüfungsanforderungen für Krane und Hebezeuge

Neben den ergonomischen Kriterien verpflichtet die Betriebssicherheitsverordnung Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zu ihren grundlegenden Pflichten gehört es, die in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegten Maßnahmen zu befolgen. Dabei sind verschiedene Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten, die spezifische Anforderungen für den Bereich der Krane, Kettenzüge und Vakuum-Lastaufnahmemittel festlegen:

 

 

  • Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung nach DGUV Vorschrift 52
  • Prüfung nach DGUV Vorschrift 54
  • Prüfung nach DGUV Regel 109-017

Betriebssicherheitsverordnung bei Schmalz

Bei Schmalz führen wir die vorgeschriebenen Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch. Unsere Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 bestätigt höchste Qualitätsstandards bei Technik, Service sowie Kran- und Hebegeräten und trägt so zur Verlängerung ihrer Lebensdauer bei. Gleichzeitig legen wir Wert auf ergonomische Aspekte, sodass unsere Lösungen nicht nur sicher und zuverlässig sind, sondern auch die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten unterstützen.

 

Verwandte Begriffe

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Sicherheit am Arbeitsplatz und schreibt Gefährdungsbeurteilungen vor.
Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)
Die ArbStättV legt fest, wie Arbeitsplätze und Arbeitsräume sicher und funktional gestaltet werden müssen.
DGUV (Unfallverhütungsvorschriften)
Die DGUV-Vorschriften regeln Sicherheitsstandards und schützen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

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