Verkaufsbedingungen Schmalz BV
Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Verkäufe, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen, die von Schmalz BV, Hengelo, im Folgenden „Verkäufer” genannt, an oder mit einem Dritten, im Folgenden „Käufer” genannt, getätigt oder eingegangen werden.
2. Ein allgemeiner Verweis des Käufers auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen führt nicht zu deren Anwendbarkeit. Die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.
3. Vereinbarungen, die diesen Bedingungen widersprechen oder sie ergänzen, sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden, und dann nur für die betreffende Transaktion.
Angebot
1. Allgemeine Angebote oder (Preis-)Angaben des Verkäufers in Katalogen, Broschüren usw. sind für ihn nicht bindend und gelten lediglich als Aufforderung zur Erteilung eines Auftrags durch den Käufer. Ein individuelles Preisangebot an den Käufer ist für den Verkäufer nur dann bindend, wenn es schriftlich erfolgt ist und wenn der Käufer es vor Ablauf der Gültigkeitsdauer schriftlich annimmt.
2. Ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kommt nur zustande, wenn und soweit der Verkäufer einen Auftrag des Käufers schriftlich annimmt oder der Verkäufer einen Auftrag ausführt, es sei denn, der Käufer weist auf andere Weise nach, dass der Verkäufer den Auftrag uneingeschränkt und bedingungslos angenommen hat. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen nicht anzunehmen oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass der Versand per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung erfolgt.
Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk, D-72293 Glatten, Deutschland, sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben.
3. Für Bestellungen von Komponenten unter 250,00 Euro netto werden 19,50 Euro Bearbeitungsgebühren berechnet, sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben.
4. Für Reparatur-, Inhouse- und Montagearbeiten, die nicht unter den Artikel „Garantie” fallen, sind die zum Zeitpunkt der Auslieferung der Waren geltenden Reparatur- und Montagekosten (für Arbeit und Material) zu zahlen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wird sie auf Wunsch des Käufers nicht durchgeführt, sind Untersuchungs- und Verwaltungskosten zu zahlen.
5. Bei Lieferung, Reparatur oder Montage außerhalb der normalen Arbeitszeiten wird ein Zuschlag auf den normalen Stundensatz berechnet. Die Preise werden auf Anfrage von uns mitgeteilt.
6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Kosten für Sonderverpackungen oder Verpackungen auf Anweisung des Käufers dem Käufer in Rechnung zu stellen.
7. Wenn die Lieferanten des Verkäufers ihre Preise erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
8. Ist der Käufer ein außerhalb der Niederlande ansässiger Unternehmer und müssen die Waren aus den Niederlanden exportiert werden (im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder anderweitig), garantiert der Käufer, dass er in dem betreffenden Land ordnungsgemäß für die geltende Umsatzsteuer registriert ist. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stellt der Käufer den Verkäufer von Schäden frei, die durch Rechnungen entstehen, die zu Unrecht auf einem Nullsatz basieren.
Lieferung/Ausführung
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bis hinter die erste Tür im Erdgeschoss. Dabei wird von einer mit einem normalen LKW erreichbaren Adresse ausgegangen. Zusätzliche Kosten aufgrund schwieriger Erreichbarkeit oder Lieferung an einen anderen als den oben genannten Ort gehen zu Lasten des Käufers. Das Risiko für die Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren ab Werk versandt werden oder als versandbereit gemeldet werden.
2. Der Verkäufer liefert Geräte zerlegt, sofern dies aufgrund der Versandart und des Transportrisikos erforderlich ist.
3. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag.
4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bestellte Waren in Teillieferungen zu liefern und in Rechnung zu stellen.
5. Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten sind niemals als endgültige Frist anzusehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei nicht fristgerechter Lieferung muss der Käufer den Verkäufer daher schriftlich in Verzug setzen. Die Lieferzeiten beginnen nach der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer an den Käufer.
6. Reparatur- und Montageaufträge werden so schnell wie möglich nach Erhalt eines schriftlichen Auftrags des Käufers ausgeführt.
7. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung anzunehmen. Nimmt der Käufer die vom Verkäufer zu liefernden Waren nicht an, werden die Waren auf seine Kosten und sein Risiko gelagert. Der ursprüngliche Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Kosten für die vorgenannte Lagerung und die dem Verkäufer entstandenen (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten.
8. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verschoben oder beschleunigt, ist der Käufer verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu erstatten.
9. Der Verkäufer ist berechtigt, zusätzliche Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen, wenn sich die Lieferung aufgrund von Umständen verzögert, die ihm nicht zuzurechnen sind.
Abnahmeverpflichtung
1. Der Käufer hat die Möglichkeit, über den auf der Website www.schmalz.com bereitgestellten Produktkonfigurator individuell konfigurierte eigene Produkte zusammenzustellen. Der Produktkonfigurator dient lediglich als technisches Hilfsmittel; die Auswahl und Zusammenstellung der einzelnen Komponenten erfolgt eigenverantwortlich durch den Käufer.
Der Käufer ist verpflichtet, die im Rahmen des Konfigurationsprozesses getroffenen Einstellungen sowie die abschließende Konfiguration vor Abgabe der Bestellung sorgfältig zu prüfen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der gewählten Konfiguration für den vorgesehenen Einsatzzweck ist allein der Käufer verantwortlich.
2. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in seiner Bestellung enthaltenen Angaben, insbesondere hinsichtlich Art, Menge und Spezifikation der bestellten Produkte.
Eine Anfechtung der Ankauf ist ausgeschlossen, soweit der geltend gemachte Irrtum auf Umständen beruht, die der Risikosphäre des Käufers zuzuordnen sind und bei sorgfältiger Prüfung der Bestellung vermeidbar gewesen wären. Dies gilt insbesondere bei Eingabe-, Übermittlungs- oder Übertragungsfehlern, Mengen-, Preis- oder Produktverwechslungen sowie sonstigen Bedien- oder Auswahlfehlern.
Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Verkäufer maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs durch den Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Verkäufer. Konstruktions- und Formänderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit es sich um branchenübliche Abweichungen handelt, oder soweit die Abweichungen innerhalb der DIN-Toleranzen liegen, oder soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Besteller zumutbar sind. Entsprechendes gilt für die Wahl des Werkstoffes, die Spezifikation und die Bauart.
2. Die Lieferung in Teilen ist zulässig, es sei denn, die Lieferung in Teilen ist dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Verkäufer nicht zumutbar.
3. Eine Rücknahme bestellter Produkte, insbesondere individuell konfigurierter oder kundenspezifisch hergestellter Produkte, ist – soweit in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen – nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Verkäufer zulässig. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht.
Sofern in einer solchen Vereinbarung nicht abweichend geregelt, trägt der Käufer sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten, insbesondere Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige Zölle oder sonstige Nebenkosten; die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Datenupload durch den Käufer
1. Der Käufer gewährt dem Verkäufer ein einfaches, gebührenfreies, weltweites und übertragbares Recht zur Nutzung, Kopie, Verteilung und Darstellung an sämtlichen von ihm hochgeladener Daten, einschließlich CAD-Daten (nachfolgend " Käuferdaten"). Das Nutzungsrecht an diesen Käuferdaten besteht zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistungen sowie für Trainings- und Analysetätigkeiten von Verkäufer.
2. Der Käufer behält das alleinige Eigentum an den Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten der von ihm bereitgestellten Käuferdaten.
3. Der Käufer versichert und gewährleistet, dass er über die vollständigen Rechte und Befugnisse zur Bereitstellung aller Kundendaten verfügt, dass alle bereitgestellten Daten korrekt und wahrheitsgemäß sind und dass er berechtigt ist, die in Abzweig 1. genannte Lizenz zu erteilen. Darüber hinaus wird der Käufer keine Daten hochladen, die geltendes Recht oder die Rechte Dritter verletzen. Der Käufer wird Verkäufer im Falle einer solchen Rechtsverletzung von den Ansprüchen Dritter freistellen.
4. Verkäufer ist berechtigt, die Käuferdaten sowie technische Details der übermittelten Käuferdaten zu verändern, soweit dies zur Herstellung des gewünschten Produkts im Kontext der vereinbarten Leistung notwendig ist.
5. Der Verkäufer wird die Käuferdaten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und nur einem notwendig engen Kreis von Mitarbeitern zugänglich machen. Informationen von und über den Besteller werden durch Verkäufer nicht ausgewertet und auch nicht an Dritte weitergegeben.
6. Wenn der Käufer im Rahmen des Uploads von Käuferdaten personenbezogene Daten in nicht anonymisierter Form an Verkäufer übermittelt, werden auch diese von Verkäufer verarbeitet. Der Käufer ist in diesem Fall allein für die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit der Übermittlung und deren vereinbarungsgemäße Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verantwortlich. Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Schmalz.
Reparatur/Inhouse/Montage
1. Reparatur-, Inhouse- und/oder Montagearbeiten werden auf der Grundlage eines ausdrücklichen schriftlichen Auftrags des Käufers durchgeführt.
2. Alle Arbeiten werden vom Verkäufer nach vorheriger Übermittlung von Informationen (Zeichnungen usw.) an den Verkäufer durchgeführt, für deren Richtigkeit der Käufer haftet.
3. Wenn der Käufer Ergänzungen oder Änderungen an den vereinbarten Reparatur-, Haus- und/oder Montagearbeiten wünscht, handelt es sich um Mehrarbeit, die dem Käufer separat in Rechnung gestellt werden kann.
Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gemäß dem Vertrag an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Waren vor, bis der Käufer die Gegenleistung für die betreffenden Waren oder für gemäß einem solchen Vertrag ebenfalls erbrachte oder zu erbringende Leistungen vollständig an den Verkäufer erbracht hat, sowie bis Forderungen aufgrund der Nichterfüllung solcher Verträge vollständig beglichen sind.
2. Die gelieferten Waren können vom Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen jedoch nicht in irgendeiner Form (einschließlich Verpfändung) als Sicherheit für Forderungen Dritter dienen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Anfordern des Verkäufers auf alle Forderungen gegenüber Dritten, die sich aus der Lieferung von Waren an diese Dritten ergeben, auf die der unter Punkt 1 dieses Kapitels genannte Eigentumsvorbehalt besteht, ein stilles Pfandrecht zu bestellen und dieses gegen alle möglicherweise auftretenden Schäden zu versichern und alle dazu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Zahlung
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat die Zahlung für gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto des Verkäufers oder auf eine andere Weise, die er dem Käufer mitgeteilt hat, zu erfolgen.
2. Der Käufer ist zu keiner anderen Verrechnung berechtigt als der, zu der er gemäß dem Gesetz berechtigt ist.
3. Sofern nicht anders vereinbart, zahlt der Käufer dem Verkäufer den Rechnungsbetrag für gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn dieser Betrag 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder weniger beträgt, und - 30 % des Rechnungsbetrags innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung - 50 % für den Versand der Waren oder innerhalb von 8 Tagen nach der Mitteilung, dass die Waren versandbereit sind (der Verkäufer informiert den Käufer im Voraus) - 20 % innerhalb von 30 Tagen nach der (ersten) Lieferung oder nach Erbringung der Dienstleistungen, wenn der Rechnungsbetrag 15.000,- (ohne Umsatzsteuer) übersteigt.
4. Hat der Verkäufer dem Käufer Rabatte gewährt, ist der Käufer berechtigt, diese Rabattbeträge vom Preis abzuziehen, es sei denn, Zahlungen erfolgen nicht fristgerecht und/oder Rechnungsbeträge sind offen.
5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet ab dem Fälligkeitstag die gesetzlichen Zinsen. Außerdem hat der Verkäufer in diesem Fall das Recht, dem Käufer die ihm gegebenenfalls entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (Inkassokosten) in Rechnung zu stellen, unbeschadet der sonstigen Ansprüche des Verkäufers auf Kostenerstattung und Schadensersatz.
6. Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen zunächst zur Begleichung der Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat und für die der Verkäufer keinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, danach zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und schließlich zur Begleichung der am längsten offenen fälligen Rechnungen, und zwar auch dann, wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung sich auf eine bestimmte Forderung oder Rechnung bezieht.
7. Überschreitet der Käufer eine Zahlungsfrist, ist der Verkäufer berechtigt, bei weiteren Lieferungen per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung zu liefern.
8. Gewährt der Verkäufer dem Käufer einen Aufschub für die Erbringung einer Leistung, hat die neue Frist stets endgültigen Charakter.
Reklamation
1. Reklamationen durch den Käufer können ausschließlich in Bezug auf fehlende oder nicht bestellte Waren sowie in Bezug auf äußerlich erkennbare Mängel an Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, fehlende, nicht bestellte Waren oder äußerlich erkennbare Schäden bei Lieferung und Empfang schriftlich dem Verkäufer zu melden. Reklamationen an den Verkäufer müssen schriftlich erfolgen und innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Waren durch den Käufer bzw. nach dem Tag, an dem die Mängel gemeldet wurden, der oben genannten Reklamation beigefügt werden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln an Waren hat der Verkäufer die Wahl, die betreffenden Waren zu ersetzen, zu reparieren oder gegen Gutschrift an den Käufer zurückzunehmen. Bei Überschreitung der genannten Frist erlischt jedes Reklamationsrecht des Käufers. Der Verkäufer nimmt zurückgesandte Waren nur an, wenn und soweit er der Rücksendung zuvor zugestimmt hat und wenn die Waren an die vom Verkäufer anzugebende Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand geliefert werden, in dem der Verkäufer diese Waren an den Käufer geliefert hat. Die Rücksendung erfolgt unter Angabe der Auftragsbestätigungsnummer des Verkäufers. Die Kosten für die (De-)Montage gehen zu Lasten des Käufers.
2. Reklamationen von Artikeln, die zu einer Teillieferung gehören, haben keinen Einfluss auf vorherige und nachfolgende Teillieferungen, die Teil derselben Bestellung sind.
3. Geringfügige, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe oder Verarbeitung können keinen Grund für eine Reklamation darstellen.
4. Reklamationen des Käufers auf der Grundlage dieses Artikels lassen seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer unberührt.
5. Die Gutschrift bei Rücksendungen, Rückgaben und Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer erfolgt auf der Grundlage des dem Käufer in Rechnung gestellten Kaufpreises.
Rückgabe
1. Waren können unter bestimmten Bedingungen zurückgegeben werden. Die dafür geltenden Standardbedingungen sind:
A) nur nach vorheriger Absprache.
B) Die Rücksendung muss grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung erfolgen. Eine eventuelle Verlängerung dieser Frist ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
C) Die Waren dürfen nicht kundenspezifisch hergestellt worden sein.
D) Die Waren müssen unbenutzt / unbeschädigt / frei von Gebrauchsspuren und somit „wiederverkaufsfähig” sein.
E) Die Waren müssen frei Haus an uns (Schmalz Nederland) geliefert werden. Schmalz B.V. z. Hd. des Ansprechpartners Generatorstraat 34 7556 RC HENGELO NIEDERLANDE Die Bestellnummer von Schmalz Benelux muss irgendwo als Referenz vermerkt sein.
F) 20 % des Netto-Rechnungswertes werden als Rücknahmekosten auf der Gutschrift abgezogen (für Bearbeitung, Verwaltung, Rücksendung nach Deutschland, Überprüfung der Waren vor der Wiederaufnahme des Artikels in das Lager in Deutschland, eventuelle Neuverpackung usw.).
Garantie
1. Unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels sorgt der Verkäufer dafür, dass die von ihm gelieferten Waren oder Dienstleistungen frei von Herstellungs- oder Materialfehlern sind. Der Verkäufer hat die Wahl, mangelhafte Waren zu ersetzen, zu reparieren oder gegen Gutschrift an den Käufer zurückzunehmen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung an den Käufer, ausgenommen sind Verschleißteile, Gewährleistung auf der Grundlage eines Einschichtbetriebs, d. h. 8 Stunden am Stück pro Tag, Ersatzteile haben eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, mindestens jedoch so lange wie die Frist der ursprünglichen Lieferung.
3. Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm durchzuführenden Reparatur- und Montagearbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden.
4. Ansprüche des Käufers aufgrund dieses Artikels lassen seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer unberührt.
5. Der Versand von Waren des Käufers an den Verkäufer, für die ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers und nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer.
6. Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einer Verpflichtung aus dem/den mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag(en) nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt.
7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind in jedem Fall Mängel, die auftreten oder ganz oder teilweise zurückzuführen sind auf: - die Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Montageanweisungen bzw. unsachgemäße Verwendung sowie normale Abnutzung, Farbveränderungen oder Verfärbungen, - Reparaturen oder andere Arbeiten an den Waren, die von Dritten durchgeführt wurden, einschließlich des Käufers, - Verwendung für andere als normale Zwecke und Verwendung in aggressiver Umgebung, - jedes von außen kommende Unglück usw. und Beschädigungen des Äußeren.
Ausschluss
1. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels haftet der Verkäufer nur für Schäden an oder durch vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Waren oder für den Käufer erbrachte Dienstleistungen oder durch Mängel in der Erfüllung der mit dem Käufer geschlossenen Verträge bis zu höchstens dem Kaufpreis der betreffenden Waren.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden.
Nicht zurechenbare Leistungsstörung
1. Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen gilt für den Verkäufer als nicht zurechenbare Leistungsstörung: Streik, Brand, Verlust von Waren während des Transports, Wasserschäden, staatliche Maßnahmen, Verzögerungen beim Versand ins Ausland, Krieg, Terror, Mobilmachung, Transportbehinderungen, Einfuhrbeschränkungen, Ausfall von Lieferanten sowie alle Umstände, die den Verkäufer in der normalen Ausübung seiner Geschäftstätigkeit behindern.
2. Im Falle einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung des Vertrags so lange auszusetzen, wie die Situation, in der er nicht zurechenbar in Verzug ist, andauert, oder, wenn die nicht zurechenbare Nichterfüllung einen Monat lang andauert, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass er deswegen zu Schadenersatz verpflichtet ist.
Geistiges Eigentum
1. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf vom Verkäufer gelieferte Waren und ausgeführte Arbeiten, einschließlich der angefertigten Zeichnungen und Berechnungen sowie der damit verbundenen Informationen, Daten und Know-how, verbleiben beim Verkäufer. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, diese zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder ähnliches.
2. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels ist der Käufer nicht berechtigt, die Marken sowie die Typ- oder Identifikationsnummern oder -zeichen, die auf den vom Verkäufer gelieferten Waren, einschließlich der Verpackung, angebracht sind, zu entfernen, zu beschädigen und/oder zu verändern.
Auflösung
1. Im Falle einer (vorläufigen) Zahlungsaufschiebung, Insolvenz, Stilllegung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, einer rechtlichen Fusion des Käufers oder im Falle einer wesentlichen Änderung der Kontrollverhältnisse beim Käufer werden alle Verträge mit dem Käufer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, der Verkäufer teilt dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die Erfüllung (eines Teils) des/der betreffenden Verträge(s) verlangt. In diesem Fall ist der Verkäufer ohne Inverzugsetzung berechtigt: - die Erfüllung des/der betreffenden Verträge(s) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist, und/oder - alle seine etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen; Dies gilt unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus dem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.
2. Wenn der Käufer eine ihm aus einem Vertrag erwachsende Verpflichtung nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist oder anderweitig nicht rechtzeitig erfüllt, befindet er sich in Verzug und ist der Verkäufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung: - die Erfüllung dieses Vertrags und unmittelbar damit zusammenhängender Verträge sofort auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; - diesen Vertrag und alle damit unmittelbar zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus dem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.
3. Im Falle eines Ereignisses im Sinne von Absatz 1 oder Absatz 2 werden alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer und die genannten Forderungen aus dem/den betreffenden Vertrag(en) sofort und vollständig fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, die betreffenden Waren zurückzunehmen. In diesem Fall sind der Verkäufer und seine Bevollmächtigten berechtigt, die Grundstücke und Gebäude des Käufers zu betreten, um die Waren in Besitz zu nehmen.
4. Die Anwendbarkeit von Artikel 6:278 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer auflöst oder anderweitig einen Zustand der Rückgängigmachung im Sinne von Artikel 6:278 BW herbeiführt.
Anwendbares Recht
1. Alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, sowie alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen niederländischem Recht.
2. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, werden vom niederländischen Gericht entschieden. Niederländisches Gericht, Bezirksgericht Almelo.
Teilweise Unwirksamkeit
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind Käufer und Verkäufer an eine Bestimmung gebunden, die dieser möglichst nahe kommt und nicht unwirksam ist. Schmalz BV, Generatorstraat 34, 7556 RC Hengelo, 01-12-2023, hinterlegt bei der Handelskammer Veluwe und Twente.
