Arbeitssicherheit und Normen
Regeln, die schützen. Lösungen, die tragen. Menschen, die zählen.

Arbeit darf die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Im Gegenteil: Arbeitsplätze sollen die Gesundheit der Mitarbeitenden erhalten. Mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und Krankheiten zu vermeiden und die Arbeit menschengerechter zu gestalten, wurden in Deutschland verschiedene Gesetze eingeführt. Allen voran das Arbeitsschutzgesetz. Ergänzend regeln weitere Verordnungen und Vorschriften gezielt die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, etwa durch den Einsatz von Hebehilfen und technischen Hilfsmitteln. Damit bleibt Arbeit nicht nur produktiv, sondern auch rückenfreundlich und nachhaltig.
Arbeitgebende sind laut § 5 ArbSchG verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Beim Heben, Tragen oder Bewegen schwerer Lasten greift die Lastenhandhabungsverordnung.
Arbeitgeber sollten Arbeitsplätze schaffen, die Sicherheit und Gesundheit fördern, damit sie ihre Mitarbeiter effektiv vor Unfällen und gesundheitlichen Risiken schützen.
Damit der Körper geschützt bleibt und die Arbeit leichter fällt, sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel sicher und ergonomisch einzusetzen. Die DIN EN ISO 9241 liefert dazu praxisnahe Richtlinien, wie Arbeitsplätze gesundheitsfördernd gestaltet werden können.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten. Mit praktischen Checklisten erkennen Sie Risiken frühzeitig und schützen Ihre Mitarbeiter effektiv.
Arbeitsschutzgesetze sind das Fundament, die Gesundheit jedes Einzelnen zu schützen. Wer sie einhält, investiert nicht nur in Rechtssicherheit, sondern in das wichtigste Kapital eines Unternehmens – seine Mitarbeitenden. Ergonomische Lösungen machen aus diesem Fundament gelebte Realität.∼ Sven Kummer, Arbeitssicherheit, J. Schmalz GmbH
Wie viel Last für den Einzelnen tragbar ist, hängt von individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht und körperliche Verfassung ab. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die manuelle Lastenhadhabung auf Sicherheit und Gesundheit zu prüfen sowie Gefährdungen zu beurteilen. Dabei werden keine festen Richtwerte für die tragbare Last vorgegeben. Aufgrund dessen haben sich Orientierungswerte herausgebildet, beispielsweise in der sogenannten Hettinger-Tabelle:
Tätigkeit | Geschlecht | Alter in Jahren | Zumutbare Last in kg abhängig von der Häufigkeit pro Schicht | |
---|---|---|---|---|
gelegentlich < 5% | häufig > 10% | |||
Heben/Tragen | Männer | 15 - 18 | 35 kg | 20 kg |
19 - 45 | 55 kg | 30 kg | ||
> 45 | 45 kg | 25 kg | ||
Frauen | 15 - 18 | 15 kg | 10 kg | |
19 - 45 | 15 kg | 10 kg | ||
> 45 | 15 kg | 10 kg |
Arbeitsschutz ist unerlässlich, um gesundheitliche Beschwerden bei Mitarbeitenden zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig legt der Arbeitsschutz großen Wert auf Prävention: Neben Maßnahmen zur Unfallverhütung sind auch ergonomische Maßnahmen verbindlich geregelt. Denn im Gegensatz zu Unfällen, die den Körper sofort schädigen, führen einseitige Belastungen, unsachgemäß ausgeführte Bewegungen oder monotone Tätigkeiten sowie Überlastungen oft schleichend zu Gesundheitsschäden. Ergonomie ist deshalb ein zentraler Bestandteil des präventiven Arbeitsschutzes und sollte im Arbeitsalltag nicht vernachlässigt werden.
Das STOP-Prinzip zeigt, wie Prävention strukturiert umgesetzt werden kann. Die Vakuumheber von Schmalz sind im Bereich technische Maßnahmen des STOP-Prinzips einzuordnen. Sie erleichtern das Heben schwerer Lasten und reduzieren körperliche Belastungen, wodurch Muskel-Skelett-Verletzungen effektiv vorgebeugt werden. Als technische Lösungen verbessern sie den Arbeitsschutz nachhaltig, ohne auf Verhaltensänderungen oder organisatorische Anpassungen angewiesen zu sein.
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